Tritt der Tod eines Menschen ein muss als erster Schritt ein Arzt verständigt werden, um den Tod festzustellen und den Totenschein auszufüllen. Beim Todesfall in Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt das Pflegepersonal die Benachrichtigung des Arztes.
2. Bestatter
Benachrichtigen Sie uns. Gemeinsam planen wir dann den Zeitpunkt der Abholung des Verstorbenen. Auch das längere Verbleiben im eigenen Zuhause ist möglich. Gerne berate wir Sie hierzu.
3. Persönliches Beratungsgespräch
In unserem Büro oder bei Ihnen Zuhause können wir alle Fragen, Wünsche und Sorgen persönlich besprechen. Wir legen gemeinsam den weiteren Ablauf fest und gestalten den Abschied nach den Wünschen des Verstorbenen und Ihren Vorstellungen
Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir unter anderem folgende Dokumente
Personalausweis der/ des Verstorbenen
Geburtsurkunde der/ des Verstorbenen
Heiratsurkunde (bei Eheleuten)
ggf. Sterbeurkunde
ggf. Scheidungsurteil
Krankenkassen-Chipkarte
Rentennummer(n) (falls vorhanden auch Witwen/-er Rentennummer)
Policen für evtl. vorhandene Lebens- bzw. Sterbeversicherungen