Erste Schritte im Todesfall

Trotz Schmerz über den Verlust müssen beim Todesfall einige
 rechtliche und formale Abläufe beachtet werden.

1. Totenschein

Tritt der Tod eines Menschen ein muss als erster Schritt ein Arzt verständigt werden, um den Tod festzustellen und den Totenschein auszufüllen.
 Beim Todesfall in Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt das Pflegepersonal die Benachrichtigung des Arztes.

2. Bestatter

Benachrichtigen Sie uns. Gemeinsam planen wir dann den Zeitpunkt der Abholung des Verstorbenen. Auch das längere Verbleiben im eigenen Zuhause ist möglich. Gerne berate wir Sie hierzu.

3. Persönliches Beratungsgespräch

In unserem Büro oder bei Ihnen Zuhause können wir alle Fragen, Wünsche und Sorgen persönlich besprechen. Wir legen gemeinsam den weiteren Ablauf fest und gestalten den Abschied nach den Wünschen des Verstorbenen und Ihren Vorstellungen

Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir unter anderem folgende Dokumente

  • Personalausweis der/ des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde der/ des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde (bei Eheleuten)
  • ggf. Sterbeurkunde
  • ggf. Scheidungsurteil
  • Krankenkassen-Chipkarte
  • Rentennummer(n) (falls vorhanden auch Witwen/-er Rentennummer)
  • Policen für evtl. vorhandene Lebens- bzw. Sterbeversicherungen
  • ggf. eigene Kleidung
  • Bild für die Trauerfeier